Dies ist der neue Zeitplan für die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats in Frankreich 

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27 Oktober 2023

In unserem vorherigen Blogbeitrag zum Thema E-Invoicing in Frankreich konnten wir darüber informieren, dass die französische B2G- und B2B-E-Invoicing-Pflicht verschoben wurde. Im Rahmen des im Oktober veröffentlichten neuen Finanzgesetzentwurfs ist nun ein neuer Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich erschienen. 

Der Zeitplan sieht derzeit so aus: 

2024: Im Frühjahr 2024 veröffentlichen die Steuerbehörden in Frankreich eine Liste der zugelassenen Dienstleister. 

1. September 2026: Die erste Phase der Umsetzung soll am 1. September 2026 beginnen und große und mittelständische Unternehmen einbeziehen. Gleichzeitig wird ab diesem Datum auch gefordert, dass alle steuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu erhalten. 

1. September 2027: Die zweite Umsetzungsphase ist für den 1. September 2027 geplant und richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen. 

Das neue Finanzgesetz in Frankreich ist noch nicht verabschiedet, daher kann es noch zu Änderungen kommen. Wie bereits erwähnt, wurde der Plan auch schon einmal geändert, daher ist es für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Frankreich wichtig, über Änderungen und neue Termine auf dem Laufenden zu bleiben. 

Wenn die Anforderungen in Frankreich in Kraft treten, möchten wir sicherstellen, dass unsere Kunden diese einhalten können. Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie Updates und andere wichtige Informationen direkt per E-Mail. Melden Sie sich hier für den Newsletter an.

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