Regierung setzt auf europaweites E-Invoicing: 8 Fakten, die Sie kennen sollten

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18 Oktober 2022

Fakt 1: Ampel bekennt sich zu E-Invoicing

Es wird ernst. Wer Rechnungen an Kunden oder Unternehmen stellt, muss sich zeitnah mit dem Thema E-Invoicing oder elektronische Rechnungsstellung auseinandersetzen. In ihrem Koalitionsvertrag spricht sich die neue Regierung nämlich für die schnellstmögliche Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen aus.

Fakt 2: Mehrwertsteuer-Betrug auf Rekordniveau

Ziel ist es, Rechnungsprozesse nicht nur effizienter, sondern auch transparenter zu gestalten. Unter anderem, um damit gezielt den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Denn die Kassen in Deutschlang sind leer und gleichzeitig haben Mehrwertsteuer-Betrügereien europaweit einen neuen Spitzenwert erreicht. Laut eines aktuellen Berichts, den die EU-Kommission im Dezember 2021 vorgelegt hat, sind den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 schätzungsweise 134 Milliarden Euro Mehrwertsteuer-Einnahmen entgangen. Diesen Missstand will die Ampel-Koalition nun beherzt angehen.

Fakt 3: Mehrwertsteuer-Betrug verursacht immensen Schaden fürs Allgemeinwohl

Immerhin verursachen Mehrwertsteuer-Hinterziehungen aus volkswirtschaftlicher Sicht einen immensen Schaden. Mit den Einnahmen könnten in zahlreiche Staatsausgaben gedeckt werden. Dazu zählen dringend benötigte Finanzspritzen für Schulen, Krankenhäuser und die Verkehrsinfrastruktur.
Die Gelder würden auch helfen, die zur Bewältigung der Coronapandemie entstandenen Schulden zu decken oder Mittel zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele zur Verfügung bereit zu stellen. Unterm Strich trifft die bestehende Mehrwertsteuerlücke die Gesellschaft also an vielen empfindlichen Stellen.

Fakt 4: Italienisches E-Invoicing System könnte Vorbild für Deutschland sein

Dass das von der Bundesregierung geplante standardisierte elektronische Verfahren zu Rechnungsstellung ein wirkungsvolles Mittel ist, um Steuerbetrug einzudämmen, zeigt das Beispiel Italien, wo im Januar 2019 ein so genannten Central Tax Clearance (CTC) Portal eingeführt wurde, das Deutschland als Blaupause dienen könnte.
Bereits im ersten Jahr nach Einführung des Central Tax Clearance Portals konnte der italienische Staat seine Mehrwertsteuereinnahmen um mehr als drei Milliarden steigern, wie in der Studie „Digitalisierung der Umsatzsteuer“ im Auftrag des VeR und TrueCommerce nachzulesen ist.

Fakt 5: Über digitales Portal erhält der Staat volle Einsicht in Transaktionen

Aber bedeutet das nun konkret? Wie könnte die elektronische Rechnungsstellung künftig ablaufen? Über ein Central Tax Clearance Portal überprüfen Unternehmen für geschäftliche Transaktionen mit Unternehmen, Privatkunden oder mit staatlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen. Diese werden in einem mehrstufigen Verfahren digital an den Rechnungsempfänger übermittelt.
Im Gegensatz zu der klassischen elektronischen Rechnungsstellung erhält nicht zuerst der Rechnungsempfänger Kenntnis von den Inhalten des Dokuments, sondern der Staat. Das ist die Besonderheit des Clearance-Verfahrens. Bei diesem schicken Unternehmen ihre Rechnungen als E-Rechnung in einem einheitlichen XML-Format zunächst an die zuständigen Steuerbehörden.

Fakt 6: Rechnung erreicht Empfänger nur, wenn diese einwandfreie Daten enthält

Die übermittelten Rechnungsdatensätze werden geprüft und nur dann freigegeben, wenn sie zu 100 Prozent den geltenden Formvorschriften entsprechen. Ist das nicht der Fall, wird die Rechnung abgewiesen – mit der Bitte um Korrektur. Erst, wenn das Dokument einwandfreie Daten enthält, erfolgt die Freigabe seitens der zuständigen Behörden. Diese leitet das elektronische Dokument dann direkt an den Rechnungsempfänger weiter.

Fakt 7: Verband Elektronische Rechnung wertet Vorstoß des Bundes als wichtiges Signal

Noch gibt es zwar keine konkreten Pläne eines ähnlichen Systems zur Umsetzung in Deutschland. Dass SPD, FDP und die Grünen das Thema E-Invoicing jedoch als dringlich einstufen, wertet der Verband Elektronische Rechnung (VeR) durchaus als wichtige und ernstzunehmende Weichenstellung in die richtige Richtung.
Stefan Groß, Steuerexperte und Vorstandsvorsitzender des VeR, betont: „Als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche begrüßen wir das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zur Einführung eines einheitlich geregelten, digitalen Systems zum Austausch von Rechnungs- und Mehrwertsteuerinformationen in Deutschland. Über ein derartiges System lässt sich nicht nur Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen, vielmehr ist es insbesondere geeignet die Digitalisierung im Rechnungswesen und damit den digitalen Reifegrad bei den Unternehmen entscheidend voranzutreiben.“

Fakt 8: Gewünscht ist eine gesamteuropäische Lösung

Das italienische Modell eins zu eins auf Deutschland zu übertragen, wird allerdings kaum möglich sein. Denn die Pläne der EU als auch die der Ampel gehen in eine andere Richtung. Ausdrücklich erwünscht ist ein europaweit einheitliches System, für das die Standards erst noch festgelegt werden müssen. Und derzeit gibt es nicht nur in Italien Modellprojekte für ein Central Tax Clearance Portal, sondern auch in Polen und der Tschechischen Republik und weiteren Ländern wie Griechenland und Frankreich sind vergleichbare Systeme in Vorbereitung. Diese müssten vereinheitlicht und europaweit ausgerollt werden. Diese Chance bietet sich gerade jetzt, da sich nationale Standards noch nicht verfestigt haben, sondern sich in einer Probephase befinden und sollte genutzt werden.

Wohin geht die Reise? Bislang ist die E-Rechnung in Deutschland nur verpflichtend bei der Rechnungstellung gegenüber Behörden. Bahnt sich nun mit der Einführung eines Clearance Systems der Durchbruch der E-Rechnung auch im B2B- und B2C-Bereich an? Was bedeutet das für Sie? Wir halten Sie auf dem Laufenden, unterstützen Sie mit unserer Expertise und natürlich unseren Tools. So können Sie direkt auf veränderte Bedingungen reagieren.

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