Warum EDI und E-Rechnung so gut zusammenpassen

08 Mai 2025
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet – mit tiefgreifenden Konsequenzen für deutsche Unternehmen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen handeln, um compliant und zukunftsfähig zu bleiben.
Was kommt auf Unternehmen zu?
Seit Januar 2025 müssen inländische B2B-Rechnungen als strukturierte elektronische Rechnungen empfangen werden können. Klassische PDF- oder Papierrechnungen genügen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Zulässig sind nur Rechnungen, die dem EU-Standard EN 16931 entsprechen – in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD (Profil EN16931-konform).
Das ist allerdings nur der erste Schritt: Auch der verpflichtende Versand sowie die Integration der Steuerbehörden (sog. Clearance-Verfahren) sind bereits beschlossen und werden etappenweise eingeführt.
EDI und E-Invoicing – das perfekte Duo
Viele Unternehmen nutzen bereits EDI (Electronic Data Interchange) für den automatisierten Austausch von Geschäftsdokumenten. Die gute Nachricht: EDI kann weiterhin genutzt werden – sofern die Daten in ein EN-konformes Format (z. B. XRechnung) überführt werden können.
Warum EDI und E-Invoicing so gut zusammenpassen:
- EDI ermöglicht hochautomatisierte, standardisierte Abläufe
- E-Invoicing bringt rechtliche Sicherheit und Steuerkonformität
- Gemeinsam schaffen sie eine durchgängige digitale Prozesskette – von Bestellung bis Zahlung
Wer bereits auf EDI setzt, ist also bestens aufgestellt – und kann die E-Rechnungspflicht mit TrueCommerce einfach umsetzen.
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Was ist sonst noch wichtig?
Nicht betroffen von der Pflicht sind u. a.:
- Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €)
- Umsatzsteuerbefreite Transaktionen ohne Vorsteuerabzug
- Fahrscheine und B2C-Verkäufe
Die Übermittlung an die Finanzbehörden (Clearance) ist aktuell noch nicht verpflichtend – aber bereits konkret geplant.
B2G bleibt Pflicht
Für Geschäfte mit Bundesbehörden (Business-to-Government, B2G) gilt bereits heute:
Rechnungen müssen elektronisch über das ZRE-Portal oder das OZG-RE eingereicht werden – bevorzugt im Format XRechnung, alternativ auch ZUGFeRD.
So unterstützt Sie TrueCommerce bei der E-Rechnungspflicht
Als erfahrener Anbieter im Bereich EDI, E-Invoicing und digitaler B2B-Prozesse ist TrueCommerce der ideale Partner für Unternehmen, die jetzt auf die neue Gesetzeslage reagieren möchten.
TrueCommerce bietet Ihnen:
- Eine zukunftssichere Plattform, die EDI, E-Rechnung und weitere digitale Prozesse integriert
- Unterstützung bei der konformen Umsetzung der E-Rechnungspflicht nach EN 16931
- Nahtlose Anbindung an Ihre bestehenden ERP-Systeme
- Zugriff auf ein erfahrenes Team, das Sie bei Einführung, Umstellung und Betrieb begleitet
Mit TrueCommerce automatisieren Sie Ihre Rechnungsprozesse, steigern Ihre Effizienz, reduzieren Fehler – und senken Ihre Kosten.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln
Die E-Rechnungspflicht ist da – und sie ist der Startschuss für ein neues digitales Zeitalter im Rechnungswesen.
Unternehmen, die frühzeitig umstellen und auf TrueCommerce setzen, sind klar im Vorteil.
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