Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet – mit tiefgreifenden Konsequenzen für deutsche Unternehmen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen handeln, um compliant und zukunftsfähig zu bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.
- Zulässig sind nur strukturierte Rechnungen nach EU-Standard EN 16931, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD.
- Der verpflichtende Versand und ein zukünftiges Clearance-Verfahren sind bereits geplant.
- EDI bleibt erlaubt, wenn Rechnungsdaten in ein EN-16931-konformes Format überführt werden.
- Lösungen wie TrueCommerce helfen Unternehmen, EDI und E-Invoicing zu integrieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Was kommt auf Unternehmen zu?
Seit Januar 2025 müssen inländische B2B-Rechnungen als strukturierte elektronische Rechnungen empfangen werden können. Klassische PDF- oder Papierrechnungen genügen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Zulässig sind nur Rechnungen, die dem EU-Standard EN 16931 entsprechen – in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD (Profil EN16931-konform).
Das ist allerdings nur der erste Schritt: Auch der verpflichtende Versand sowie die Integration der Steuerbehörden (sog. Clearance-Verfahren) sind bereits beschlossen und werden etappenweise eingeführt.
EDI und E-Invoicing – das perfekte Duo
Viele Unternehmen nutzen bereits EDI (Electronic Data Interchange) für den automatisierten Austausch von Geschäftsdokumenten. Die gute Nachricht: EDI kann weiterhin genutzt werden – sofern die Daten in ein EN-konformes Format (z. B. XRechnung) überführt werden können.
Warum EDI und E-Invoicing so gut zusammenpassen:
- EDI ermöglicht hochautomatisierte, standardisierte Abläufe
- E-Invoicing bringt rechtliche Sicherheit und Steuerkonformität
- Gemeinsam schaffen sie eine durchgängige digitale Prozesskette – von Bestellung bis Zahlung
Wer bereits auf EDI setzt, ist also bestens aufgestellt – und kann die E-Rechnungspflicht mit TrueCommerce einfach umsetzen.
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Was ist sonst noch wichtig?
Nicht betroffen von der Pflicht sind u. a.:
- Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €)
- Umsatzsteuerbefreite Transaktionen ohne Vorsteuerabzug
- Fahrscheine und B2C-Verkäufe
Die Übermittlung an die Finanzbehörden (Clearance) ist aktuell noch nicht verpflichtend – aber bereits konkret geplant.
B2G bleibt Pflicht
Für Geschäfte mit Bundesbehörden (Business-to-Government, B2G) gilt bereits heute:
Rechnungen müssen elektronisch über das ZRE-Portal oder das OZG-RE eingereicht werden – bevorzugt im Format XRechnung, alternativ auch ZUGFeRD.
So unterstützt Sie TrueCommerce bei der E-Rechnungspflicht
Als erfahrener Anbieter im Bereich EDI, E-Invoicing und digitaler B2B-Prozesse ist TrueCommerce der ideale Partner für Unternehmen, die jetzt auf die neue Gesetzeslage reagieren möchten.
TrueCommerce bietet Ihnen:
- Eine zukunftssichere Plattform, die EDI, E-Rechnung und weitere digitale Prozesse integriert
- Unterstützung bei der konformen Umsetzung der E-Rechnungspflicht nach EN 16931
- Nahtlose Anbindung an Ihre bestehenden ERP-Systeme
- Zugriff auf ein erfahrenes Team, das Sie bei Einführung, Umstellung und Betrieb begleitet
Mit TrueCommerce automatisieren Sie Ihre Rechnungsprozesse, steigern Ihre Effizienz, reduzieren Fehler – und senken Ihre Kosten.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln
Die E-Rechnungspflicht ist da – und sie ist der Startschuss für ein neues digitales Zeitalter im Rechnungswesen.
Unternehmen, die frühzeitig umstellen und auf TrueCommerce setzen, sind klar im Vorteil.
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Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht
Muss mein Unternehmen jetzt wirklich E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Klassische PDFs oder Papierrechnungen reichen dafür nicht mehr aus.
Welche Formate sind für E-Rechnungen erlaubt?
In Deutschland müssen E-Rechnungen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen. Am häufigsten werden dafür XRechnung oder ZUGFeRD (EN16931-konform) genutzt.
Betrifft die E-Rechnungspflicht alle Unternehmen?
Nicht ganz. Bestimmte Fälle sind ausgenommen, zum Beispiel Kleinbetragsrechnungen unter 250 €, B2C-Transaktionen oder bestimmte umsatzsteuerbefreite Leistungen.
Kann ich weiterhin EDI für Rechnungen nutzen?
Ja, EDI bleibt weiterhin erlaubt. Wichtig ist nur, dass die Rechnungsdaten in ein EN-16931-konformes Format überführt werden können.
Muss ich Rechnungen auch schon elektronisch an das Finanzamt melden?
Noch nicht. Ein sogenanntes Clearance-Verfahren mit direkter Meldung an die Steuerbehörden ist geplant, aber aktuell noch nicht verpflichtend.
Was bedeutet das für Unternehmen in der Praxis?
Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse frühzeitig digitalisieren und prüfen, ob ihre Systeme E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, um rechtzeitig compliant zu sein.