E-Rechnung: Anforderungen, Fristen und Umsetzung in Deutschland

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  • EDI
  • EDI-Formate
  • Regulierungen zur elektronischen Rechnungsstellung
Die E-Rechnung ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Grundlage ist das vom Bundesrat am 23. März 2024 beschlossene Gesetz. Betroffen sind alle Unternehmen im B2B-Bereich, die Rechnungen austauschen. Seitdem gilt: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Das Wichtigste in Kürze E-Rechnung Pflicht seit 2025 – Das gilt jetzt […]
E-Rechnungspflicht in Deutschland

Die E-Rechnung ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Grundlage ist das vom Bundesrat am 23. März 2024 beschlossene Gesetz. Betroffen sind alle Unternehmen im B2B-Bereich, die Rechnungen austauschen. Seitdem gilt: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und ihre Prozesse entsprechend anpassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung im B2B verpflichtend
  • Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch mit Zustimmung des Empfängers erlaubt
  • E-Rechnungen müssen dem Standard EN16931 entsprechen
  • EDI (z. B. EDIFACT) ist noch bis 01.01.2028 übergangsweise erlaubt
  • Ab 2027 gilt die Versandpflicht für viele Unternehmen
  • Ab 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen senden und empfangen
  • Papier- und PDF-Rechnungen entfallen vollständig ab 2028

E-Rechnung Pflicht seit 2025 – Das gilt jetzt für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Umsatzsteuergesetz sowie im Wachstumschancengesetz verankert. Daraus ergeben sich folgende zentrale Regelungen:

Daraus ergeben sich folgende zentrale Regelungen:

Noch kein verpflichtendes Meldesystem
Aktuell besteht keine Pflicht zur zentralen Meldung von Rechnungsdaten.

E-Rechnung ist im B2B verpflichtend
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.

Papierrechnungen verlieren ihre Bedeutung
Digitale, strukturierte Formate sind der neue Standard.

Standard: EN16931
E-Rechnungen müssen einem strukturierten, maschinenlesbaren Format entsprechen.

Übergangsregelung für bestehende Prozesse
Bestehende EDI-Verfahren können übergangsweise weiter genutzt werden – sofern der Empfänger zustimmt.

Gilt aktuell für inländische B2B-Rechnungen
Betroffen sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei rein inländischen Rechnungen.

Grenzüberschreitende Rechnungen (noch) ausgenommen
EU- und internationale Rechnungen sind derzeit nicht betroffen.

Übertragungsweg frei wählbar
Der Austausch kann individuell vereinbart werden, z. B. per E-Mail, EDI oder Plattformlösungen.

Übergangsregelungen im Überblick (2025–2028)

Versandart2025202620272028
Papier / PDFerlaubt (mit Zustimmung)erlaubt (mit Zustimmung)stark eingeschränkt (v. a. große Unternehmen)nicht mehr zulässig
E-Rechnung (EN16931)erlaubt (Standard)erlaubt (Standard)verpflichtend für viele Unternehmenverpflichtend für alle
EDI (z. B. EDIFACT)erlaubt (mit Zustimmung)erlaubt (mit Zustimmung)erlaubt (Übergangsphase)nur EN16931-konform erlaubt

Was bedeutet das EN 16931-Format

EN16931 ist ein europäischer Standard für elektronische Rechnungen, der strukturierte und maschinenlesbare Datenformate definiert.

In Deutschland sind insbesondere folgende Formate relevant:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (ab Version 2.x, Profil EN16931)
  • PEPPOL BIS (ab Version 3 mit deutschen Erweiterungen)
  • Weitere Formate, sofern sie EN16931-konform sind

Diese Standards ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung und sind die Grundlage für die gesetzliche E-Rechnungspflicht.

Was müssen Sie seit dem 1.1.2025 beachten?

  • Sicherstellen, dass E-Rechnungen empfangen werden können
  • Bestehende Rechnungsprozesse prüfen und digitalisieren
  • Systeme auf EN16931-konforme Formate umstellen
  • EDI- und ERP-Systeme entsprechend anpassen
  • Frühzeitig auf digitale Rechnungsprozesse umsteigen

Unternehmen sollten bereits jetzt vollständig auf elektronische Rechnungen umstellen, um langfristig Kosten zu sparen und gesetzliche Anforderungen frühzeitig zu erfüllen.

Ausblick: E-Rechnung und ViDA (EU-Standardisierung)

Aktuell gibt es in Deutschland noch kein verpflichtendes Meldesystem für Rechnungsdaten.

Perspektivisch wird jedoch eine Anpassung an die EU-Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA)“ erwartet. Diese sieht eine standardisierte, digitale Meldung von grenzüberschreitenden B2B-Rechnungen vor.

Ein möglicher Start für diese Regelungen wird ab 2028 erwartet.

Wie geht es weiter im Bereich E-Rechnungen in Deutschland?

Ab dem 01.01.2027

Größere Unternehmen (Jahresumsatz > 800.000 €)

  • müssen B2B-Rechnungen elektronisch versenden
  • E-Rechnungen dürfen vom Empfänger nicht mehr abgelehnt werden
  • PDF- und Papierrechnungen nur noch mit Zustimmung des Empfängers zulässig
  • EDI (z. B. EDIFACT) weiterhin bis zum 01.01.2028 möglich (mit Zustimmung)

Kleinere Unternehmen (Jahresumsatz <800.000€ ) 

  • müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
  • können weiterhin Rechnungen versenden (auch PDF mit Zustimmung)
  • EDI weiterhin übergangsweise zulässig (bis 01.01.2028)

Ab dem 1.1.2028

Alle Unternehmen 

  • müssen B2B-Rechnungen elektronisch senden und empfangen
  • Pflicht zur Nutzung von EN16931-konformen Formaten
  • Papier- und PDF-Rechnungen sind nicht mehr zulässig
  • EDI nur noch erlaubt, wenn EN16931-konform

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Unternehmen sollten jetzt handeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig ihre Prozesse zu optimieren.

Eine frühzeitige Umstellung bietet klare Vorteile:

  • reduziert Kosten
  • erhöht Effizienz
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Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung in Deutschland

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Weitere Pflichten folgen schrittweise bis 2028.

Was gilt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format gemäß EN16931. Reine PDF-Dateien zählen nicht dazu.

Sind PDF-Rechnungen noch erlaubt?

Ja, aber nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab 2028 sind PDF- und Papierrechnungen nicht mehr zulässig.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Alle Unternehmen in Deutschland, die B2B-Rechnungen im Inland austauschen.

Welche Formate sind für E-Rechnungen zulässig?

Zulässig sind alle EN16931-konformen Formate, insbesondere:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (ab Version 2.x)
  • PEPPOL BIS