Verpflichtende E-Rechnung ab dem 01.01.2025 im Bundesrat verabschiedet

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25 März 2024

Das Bundesfinanzministerium hat klar entschieden: In Deutschland wird die E-Rechnung Realität für alle Unternehmen, die im Bereich B2B Rechnungen austauschen. Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2025. Der Bundesrat stimmte am 23.03.2024 dem Gesetz zu. Damit ist die Regelung offiziell verabschiedet.

Das aktuelle Gesetz sieht folgende Punkte vor:

  • Elektronische Rechnungsstellung wird im B2B-Bereich Pflicht!
  • Änderungen sind im „Umsatzsteuergesetz“ und dem „Wachstumschancengesetz“ verankert

Das bedeutet alle Unternehmen müssen im Bereich B2B-Rechnungen folgende Punkte berücksichtigen.

  • Die Priorität der Papierrechnung entfällt
  • E-Rechnung in Deutschland wird auf EN16931 Formaten basieren
  • Bestehender EDI-Datenaustausch kann noch 3 Jahre bestehen bleiben, wenn der Empfänger zustimmt

Betroffen sind vorerst nur inländische Rechnungen

  • Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für vollständige inländische B2B-Rechnungen
  • Grenzüberschreitende und EU-interne Rechnungen sind noch nicht betroffen

Die Übermittlung der Rechnungen ist noch nicht geregelt. Die Geschäftspartner können untereinander eine Regelung vereinbaren. Demnach sollte auch eine Übertragung per E-Mail möglich sein.

Das aktuelle Gesetz sieht kein digitales Meldesystem vor. Es wird erwartet, dass Deutschland sich an den Anforderungen des ViDA-Meldesystems für EU-weite grenzüberschreitende B2B-Rechnungen bis 2028 orientieren wird. ViDA steht für VAT in the digital Age und regelt die grenzüberschreitende Rechnungslegung innerhalb der Europäischen Union.

Übergangsregelungen im Überblick erläutert:

Wichtig: Jedes Unternehmen muss ab 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können

Was bedeutet das EN 16931 Format

  • EN16931 ist ein CEN definiertes Format für Rechnungen in der Europäischen Union,
    welches vor einigen Jahren für B2G e-invoicing Mandate in der EU definiert wurde. 

In Deutschland sind folgende Formate erlaubt, die auch die länderspezifischen Erweiterungen abdecken (country extensions „German CIUS“):

  • XRechnung
  • ZUGFeRD > V2.x in profile “comfort/EN16931”
  • PEPPOL BIS >= V3, (mit deutschen CIUS Extensions)  
  • … (alle Formate, die mit EN compliant sind). 

Was müssen Sie ab dem 1.1.2025 beachten?

  • Jedes Unternehmen in Deutschland muss B2B-E-Rechnungen empfangen können
  • Jedes Unternehmen darf B2B-E-Rechnungen versenden, Käufer dürfen diese nicht mehr ablehnen
  • PDF-Rechnungen sind nur mit Zustimmung des Käufers erlaubt, 
  • EDIFACT-Rechnungen erlaubt bis 1.1.2028 mit Zustimmung des Käufers  
  • Papierrechnungen sind noch möglich, 

Aufgrund er vorab beschriebenen Änderungen im Bereich Rechnungslegung, empfehlen wir Unternehmen folgende Vorgehensweise:

Sie müssen in eine Lösung investieren, falls Sie noch nicht bereit sind Rechnungen als E-Rechnung zu empfangen. Sparen Sie Geld!

Hören Sie bereits jetzt auf mit Papierrechnungen und senden Sie elektronischer Rechnungen, denn auf eingehende E-Rechnungen müssen Sie sowieso vorbereitet sein.

Wie geht es weiter im Bereich E-Rechnungen in Deutschland?

Ab dem 1.1.2027 gelten folgende Regelungen:

Größere Unternehmen (Jahresumsatz >800.000€) 

  • müssen B2B-Rechnungen elektronisch versenden
  • Kein Versenden von PDF- oder Papierrechnungen mehr erlaubt
  • EDIFACT-Rechnung bis zum 1.1.2028 zulässig, wenn der Käufer zustimmt  

Kleinere Unternehmen (Jahresumsatz <800.000€ ) 

  • B2B-E-Rechnungen ausstellen können, keine Möglichkeit für den Käufer mehr, abzulehnen
  • Rechnungen im PDF-Format sind nur zulässig, wenn der Käufer zustimmt.
  • EDIFACT-Rechnung bis zum 1.1.2028 zulässig, wenn der Käufer zustimmt

Und ab dem 1.1.2028?

Alle Unternehmen 

  • müssen B2B-Rechnungen elektronisch in EN16931 Formaten versenden und empfangen
  • PDF- und Papierrechnungen sind nicht mehr zulässig

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