Neue Informationen und Zeitplan zur Einfuehrung der E-Rechnung in Deutschland

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16 November 2023

Ein neues Gesetz in Deutschland („Wachstumschancengesetz“) soll voraussichtlich im Dezember 2023 im Parlament beraten werden. Dieses Gesetz ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung.

Ein Teil des Gesetzes sieht vor, dass der elektronische Versand von Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) vorgeschrieben sein wird.

Wir wissen:

  • Papierrechnungen verlieren ihre Priorität und werden auf Dauer nicht genehmigt.
  • Elektronische Rechnungsformate in Deutschland folgen der Norm EN16931.
  • Die Änderung gilt nur für B2B-Rechnungen, die innerhalb der Grenzen Deutschlands versendet werden.
  • Hierzu zählen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.
  • CTC wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, aber Deutschland wird voraussichtlich im Jahr 2028 die ViDA-Anforderungen für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen erfüllen.

Zeitplan der Umsetzung:

Sommer 2023: Der Entwurf wurde veröffentlicht und mit relevanten Stakeholdern diskutiert.

Dezember 2023: Der Entwurf soll voraussichtlich im Parlament beraten werden.

1. Januar 2025: Der Vorrang von Papierrechnungen wird aufgehoben und Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

1. Januar 2026: Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ist der Versand von B2B-E-Rechnungen verpflichtend!

Rechnungen im EN-Format werden zum Standard.

1. Januar 2027: Alle Unternehmen müssen elektronische B2B-Rechnungen senden und empfangen.

1. Januar 2028: B2B-E-Rechnungen. Nur in einem Format, das der Norm EN 16931 entspricht. Erwartete Einhaltung von ViDA.

Übersicht über den Versand und Empfang von Rechnungen

*XRechnung und ZUGFeRD ab V2.0 erfüllen die Anforderungen der EN 16931. Auch andere an die EN 16931 angepasste Formate sind zulässig.

Rechnungseingang 2025: Alle Unternehmen in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2025 für den Empfang von E-Rechnungen bereit sein

Warum ist das wichtig ?

Von diesen Vorgaben sind auch Unternehmen betroffen, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen. Bereits ab 2026 sind Papierrechnungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen mit Sitz in Deutschland entscheiden, wie sie diese Anforderungen erfüllen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu besprechen, wie wir Ihrem Unternehmen dabei helfen können, die kommenden Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland zu erfüllen. Wir halten uns über die Situation auf dem Laufenden und werden Ihnen mitteilen, sobald wir mehr wissen! Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an, damit Sie sicher sind, relevante Updates direkt per E-Mail zu erhalten. Melden Sie sich hier an.

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