E-Rechnungsstellung in Irland: Was das Mandat von 2028 bis 2030 bedeutet

  • E-Rechnungsstellung
  • Regulierungen zur elektronischen Rechnungsstellung

Irland steht vor einer der größten Veränderungen seiner Mehrwertsteuerverwaltung seit Jahrzehnten. Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung werden ab November 2028 schrittweise eingeführt, noch bevor im Juli 2030 die EU-Vorgaben im Rahmen von VAT in the Digital Age (ViDA) in Kraft treten.

Bei der Umstellung geht es um mehr als den Ersatz von Papierrechnungen oder PDF-Dateien. Unternehmen müssen strukturierte Rechnungsdaten erstellen, austauschen und verarbeiten, ihre Rechnungsprozesse mit Finanz- oder ERP-Systemen verbinden und bestimmte Transaktionsdaten an die irische Steuerbehörde Revenue übermitteln.

Bis zur ersten Phase des Mandats sind es noch mehr als zwei Jahre. Systemanpassungen, Datenaufbereitung, Integration und die Anbindung von Lieferanten benötigen jedoch Zeit. Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, wie gut sie vorbereitet sind.

Von der Konsultation zum bestätigten Zeitplan

Irlands Programm für die E-Rechnungsstellung ist inzwischen über die Konsultationsphase hinaus. Im Oktober 2023 leitete Revenue, die unter anderem für E-Invoicing zuständige Behörde, eine öffentliche Konsultation zur Modernisierung der Mehrwertsteuer ein, die im Januar 2024 endete. Nach Auswertung der Rückmeldungen bestätigte Revenue im Oktober 2025 einen stufenweisen Einführungsplan.

Die 2026 veröffentlichten Leitlinien legten anschließend fest, welche Großunternehmen unter Phase 1 fallen. Außerdem wurde bestätigt, dass alle irischen Unternehmen ab dem 1. November 2028 strukturierte E-Rechnungen empfangen können müssen.

Damit stehen feste Termine für die Planung fest, auch wenn die detaillierten technischen Spezifikationen noch erarbeitet werden.

Zeitplan für die E-Rechnungsstellung in Irland

Ab 1. November 2028: Verpflichtende E-Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung für inländische B2B-Transaktionen. Große umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen und relevante Daten melden. Alle irischen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können.

Ab November 2029: Die nationalen Vorgaben werden ausgeweitet. Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die im grenzüberschreitenden B2B-Handel innerhalb der EU unter Anwendung der Nullbesteuerung tätig sind, müssen für inländische Transaktionen E-Rechnungen ausstellen und relevante Daten melden.

Besonders wichtig ist die Empfangspflicht. Ab dem 1. November 2028 muss jedes Unternehmen in Irland E-Rechnungen von Lieferanten empfangen und verarbeiten können, die zur Ausstellung verpflichtet sind. Dies gilt auch dann, wenn das empfangende Unternehmen selbst noch keine E-Rechnungen ausstellen muss.

Phase 1

Revenue definiert ein Großunternehmen in Phase 1 als umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen,

  • dessen Steuerangelegenheiten von der Large Corporates Division von Revenue betreut werden und
  • das in Irland ansässig ist oder dort über eine feste Niederlassung verfügt.

Diese Unternehmen müssen ab dem 1. November 2028 strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen ausstellen und einen Teil der relevanten Daten an Revenue melden. Revenue hat angekündigt, die von Phase 1 betroffenen Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Vorgeschriebene E-Rechnungsformate in Irland

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine per E-Mail versandte PDF-Datei ist zwar digital, enthält aber nicht die strukturierten Daten, die nach den neuen Vorschriften erforderlich sind. Revenue hat bestätigt, dass PDF-Dateien und eingescannte Papierrechnungen nicht als E-Rechnungen gelten werden.

Konforme E-Rechnungen müssen dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Revenue hat darauf hingewiesen, dass ein strukturiertes Format wie XML verwendet werden soll. EN 16931 definiert die erforderlichen Geschäftsinformationen und Regeln, schreibt jedoch kein bestimmtes Dateiformat vor.

Irlands System für die E-Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor unterstützt Syntaxen wie UBL und UN/CEFACT CII. Peppol BIS dient dabei als wichtige Umsetzungsspezifikation.

Revenue hat die endgültige Syntax, den Übertragungsweg und die detaillierten Datenanforderungen für das inländische B2B-Mandat jedoch noch nicht veröffentlicht. Unternehmen sollten sich deshalb auf die Verarbeitung strukturierter Daten vorbereiten, ohne davon auszugehen, dass bereits ein bestimmtes Format vorgeschrieben wurde.

Echtzeitberichterstattung an Revenue

Nach dem geplanten irischen Modell werden bestimmte Daten aus einer E-Rechnung digital an Revenue übermittelt. Dies ist ein grundlegender Wechsel gegenüber periodischen Umsatzsteuererklärungen, in denen zusammengefasste Verkaufs- und Einkaufswerte gemeldet werden.

Revenue hat klargestellt, dass die Reform die Rechnungs- und Meldeprozesse verändert, nicht aber Steuersätze, Zahlungsregeln oder die Berechnung der Steuerschuld.

Ziel ist es, die Meldung in die üblichen Geschäftstransaktionen zu integrieren, die Datenqualität zu verbessern und Abweichungen leichter erkennbar zu machen.

VAT in the Digital Age (ViDA)

ViDA ist das EU-Programm zur Modernisierung der Mehrwertsteuerverwaltung und wurde im März 2025 verabschiedet. Ab dem 1. Juli 2030 müssen Unternehmen bei betroffenen grenzüberschreitenden B2B-Geschäften innerhalb der EU strukturierte E-Rechnungen ausstellen und bestimmte Transaktionsdaten digital melden.

Diese Frist ist einer der Gründe für die früheren nationalen Einführungsphasen in Irland. Sie geben Unternehmen und Revenue Zeit, Erfahrungen zu sammeln, bevor die EU-weiten Vorgaben in Kraft treten.

International tätige Unternehmen sollten die irischen Anforderungen gemeinsam mit anderen nationalen Mandaten betrachten. Das Vereinigte Königreich plant die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnungsstellung ab April 2029. Unser Leitfaden zur E-Rechnungsstellung im Vereinigten Königreich bietet einen Überblick über den dortigen Zeitplan und die geplante Nutzung von Peppol.

Peppol in Irland

B2G-E-Rechnungsstellung

Seit April 2019 müssen zentrale irische Behörden E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, die EN 16931 entsprechen. Für regionale und lokale Behörden gilt diese Pflicht seit April 2020. Betroffen sind Verträge oberhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte.

Lieferanten sind derzeit jedoch nicht verpflichtet, E-Rechnungen an öffentliche Stellen zu senden.

Die Infrastruktur basiert auf Peppol. Das Office of Government Procurement (OGP) fungiert als irische Peppol Authority. Unternehmen stellen die Verbindung über einen zertifizierten Access Point her und nutzen Peppol BIS Billing 3.0 mit einer irischen Core Invoice Usage Specification (EI-CIUS). Die Lösung basiert auf UBL XML und ist an EN 16931 ausgerichtet.

Weitere Informationen zu Access Points, Peppol BIS und dem Netzwerkmodell finden Sie in unserem umfassenden Peppol-Leitfaden.

B2B-E-Rechnungsstellung

Im Oktober 2025 bestätigte Irland ein stufenweises Mandat für die inländische B2B-E-Rechnungsstellung. Es soll auf der Peppol-Infrastruktur aufbauen, die bereits für Rechnungen an den öffentlichen Sektor genutzt wird.

Die strukturierten Formate müssen EN 16931 entsprechen. PDF-Dateien erfüllen diese Anforderungen somit nicht. Peppol wurde als Übertragungsnetzwerk bestätigt, einige technische Spezifikationen stehen jedoch noch aus.

Die bestätigte Einführung erfolgt in drei Phasen:

  • Phase 1 – November 2028: Großunternehmen, deren Steuerangelegenheiten von der Large Corporates Division von Revenue betreut werden, müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen ausstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle irischen Unternehmen diese empfangen können.
  • Phase 2 – November 2029: Das Mandat wird auf alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen ausgeweitet, die am innergemeinschaftlichen B2B-Handel teilnehmen.
  • Phase 3 – Juli 2030: Im Rahmen von ViDA werden die E-Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung für alle betroffenen innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen verpflichtend.

So bereiten Sie sich auf das irische E-Rechnungsmandat vor

Phase 1 beginnt im November 2028. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigene Ausgangslage zu prüfen und mögliche Lücken zu schließen.

  1. Klären Sie, ob Ihre Steuerangelegenheiten von der Large Corporates Division von Revenue betreut werden und ob wichtige Lieferanten unter Phase 1 fallen.
  2. Dokumentieren Sie für alle Gesellschaften und Systeme, wie Rechnungen erstellt, versandt, empfangen, genehmigt, archiviert und gemeldet werden.
  3. Überprüfen Sie Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Angaben zu juristischen Personen, Adressen und Bestellreferenzen.
  4. Prüfen Sie, ob Ihre ERP- und Finanzsysteme strukturierte Daten gemäß EN 16931 erstellen und verarbeiten können.
  5. Lassen Sie sich von Ihrem Softwareanbieter bestätigen, dass er Sie über einen zertifizierten Access Point mit Peppol verbinden kann. Besprechen Sie außerdem Zeitpläne und Integrationsmöglichkeiten und stellen Sie sicher, dass Ihre Lösung mehrere Formate und Märkte unterstützt, wenn das Mandat ausgeweitet wird.

Wie kann TrueCommerce helfen?

TrueCommerce unterstützt Unternehmen beim Austausch strukturierter Rechnungen, bei der Anbindung von Geschäftspartnern und bei der Integration der E-Rechnungsstellung in bestehende ERP- und Finanzsysteme.

Unser skalierbarer Ansatz unterstützt sich verändernde Anforderungen in Irland und anderen Märkten. So können Unternehmen einfach die Compliance einhalten.

Sprechen Sie mit unseren E-Rechnungsexpert*innen von TrueCommerce über Ihre aktuelle Ausgangslage und die nächsten Schritte.

Frequently Asked Questions

Ist die E-Rechnungsstellung in Irland heute bereits verpflichtend?

Die verpflichtende inländische B2B-E-Rechnungsstellung ist noch nicht in Kraft. Phase 1 beginnt am 1. November 2028 für große umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, deren Steuerangelegenheiten von der Large Corporates Division von Revenue betreut werden und die in Irland ansässig sind oder dort über eine feste Niederlassung verfügen.

Ist eine PDF-Datei eine E-Rechnung?

Nicht im Sinne des geplanten irischen Mandats. Eine konforme E-Rechnung muss strukturierte Daten enthalten, die eine automatische Verarbeitung ermöglichen, und EN 16931 entsprechen.

Sind ab November 2028 alle irischen Unternehmen betroffen?

Ja, zumindest auf der Empfangsseite. Alle Unternehmen in Irland müssen strukturierte E-Rechnungen von Lieferanten empfangen können, die zu deren Ausstellung verpflichtet sind.

Wird Irland Peppol für die B2B-E-Rechnungsstellung nutzen?

Peppol bildet die Grundlage für Irlands Modell im öffentlichen Sektor. Revenue arbeitet gemeinsam mit dem Office of Government Procurement an der künftigen Infrastruktur. Die endgültigen Spezifikationen für die Übertragung von B2B-E-Rechnungen wurden noch nicht veröffentlicht.