Elektronische Rechnungsstellung in Dänemark: Aktuelle Anforderungen und zukünftige Änderungen

  • E-Rechnungsstellung
  • Regulierungen zur elektronischen Rechnungsstellung

Dänemark gilt seit Langem als einer der europäischen Vorreiter im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und digitaler Geschäftsprozesse. Das Land spielte eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Standards für den elektronischen Handel und gehörte 2008 zu den Ländern, die an der frühen Entwicklung des Peppol- Netzwerks beteiligt waren.

Dänemark war zwar traditionell führend im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor, doch viele andere Länder haben in letzter Zeit umfassendere Vorgaben für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen eingeführt. Nun scheint sich Dänemark auf die nächste Phase der digitalen Rechnungsstellung vorzubereiten.

Ab Februar 2026 gelten in Dänemark bereits Regeln für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich. Neue Anforderungen im Zusammenhang mit dem dänischen Buchführungsgesetz werden umgesetzt, und für die kommenden Jahre ist die Umstellung auf neue, auf Peppol basierende Formate geplant. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Entscheidungen noch nicht endgültig getroffen sind. Im Jahr 2026 wird es eine Konsultationsphase geben, in der die nächsten Schritte festgelegt werden.

Dieser Leitfaden erläutert die aktuelle dänische Landschaft der elektronischen Rechnungsstellung, die bevorstehenden Änderungen der ERP-Anforderungen und von NemHandel sowie den erwarteten Übergang zu den Peppol BIS-Standards.

Aktueller Stand der B2G-E-Rechnung in Dänemark

In Dänemark gibt es bereits Vorschriften zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.

Alle öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, elektronische Rechnungen, die dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, für öffentliche Auftragsvergabeverträge oberhalb der EU-Schwellenwerte zu akzeptieren und zu verarbeiten.

NemHandel- Infrastruktur versendet werden .

Bereich
Status
B2G-E-Rechnung
Obligatorisch
Exchange-Infrastruktur
NemHandel
Standard
Europäischer Standard für elektronische Rechnungsstellung
B2B-E-Rechnung
Nicht erforderlich

Obwohl Dänemark kein allgemeines B2B-E-Rechnungspflichtgesetz eingeführt hat, entwickelt sich das regulatorische Umfeld durch andere Initiativen wie das Buchführungsgesetz und Änderungen bei digitalen Buchhaltungssystemen weiter.

Das dänische Buchführungsgesetz

Im Jahr 2022 trat ein neues dänisches Buchführungsgesetz in Kraft.

Das Gesetz führte Anforderungen ein, die Unternehmen zur Verwendung zugelassener digitaler Buchhaltungssysteme verpflichten, wie beispielsweise ERP-Systeme oder Buchhaltungssoftware, die bestimmte regulatorische Standards erfüllen.

Ziel der Gesetzgebung ist es, die digitale Buchführung zu stärken, die Dokumentation zu verbessern und eine bessere Kontrolle der Finanzdaten zu gewährleisten.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die dänische Gewerbeaufsichtsbehörde ( Erhvervsstyrelsen ) die Anforderungen an zugelassene Buchführungssysteme kontinuierlich verfeinert. Mehr zum dänischen Buchführungsgesetz finden Sie hier.

Änderungen der ERP-Anforderungen im Jahr 2026

Im Jahr 2026 werden zusätzliche Anforderungen an Anbieter zugelassener Buchhaltungssysteme eingeführt. Diese Änderungen wirken sich darauf aus, wie ERP-Systeme die elektronische Rechnungsstellung und die Integration mit der dänischen E-Rechnungsinfrastruktur handhaben. Eine der wichtigsten Entwicklungen ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in Buchhaltungssystemen zur Standardoption wird.

Neue Anforderung
Beschreibung
Elektronische Rechnungsstellung als Standard
Elektronische Rechnungen werden in Buchhaltungssystemen zur bevorzugten Option.
Automatische NemHandel-Registrierung
Unternehmen sind für die elektronische Rechnungsstellung registriert, es sei denn, sie lehnen diese aktiv ab.
Aktualisierte regulatorische Terminologie
Präzisiert, für welche Systeme und Entitäten die Anforderungen gelten.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Neue Kontrollmechanismen für Authentifizierung und Datenschutz

Diese Änderungen sollen die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung erhöhen, indem sie diese vereinfachen und besser in die alltäglichen Buchhaltungsprozesse integrieren.

Neue Sicherheits- und Compliance-Anforderungen von Peppol

Die aktualisierten ERP-Anforderungen führen außerdem zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ein, um das Finanzdatenmanagement zu stärken.

Dazu gehören:

  • Identitätsprüfung
  • Verwendung verifizierter Stammdaten
  • Beschränkungen der Bearbeitungsrechte in Buchhaltungssystemen

Ziel ist es, die Zuverlässigkeit der Finanzunterlagen zu gewährleisten und sie vor Manipulation zu schützen.

Übergang von OIOUBL zu Peppol BIS

Dänemark verwendet derzeit das OIOUBL-Format für die elektronische Rechnungsstellung. Ein Übergang zu Peppol-basierten Formaten ist jedoch geplant.

Die dänische Wirtschaftsbehörde hat eine neue Dokumentenstrategie vorgeschlagen, die OIOUBL schrittweise durch Peppol BIS 4 (PINT) ersetzen soll. Aktuell können beide Formate, OIOUBL und Peppol, verwendet werden, langfristig soll OIOUBL jedoch auslaufen und Peppol als primärer Standard eingeführt werden.

Im Rahmen dieser Strategie wird der Fokus auch auf länderspezifische Erweiterungen von Peppol BIS 4 und Peppol PINT verlagert, wodurch Dänemark nationale Anforderungen beibehalten und sich gleichzeitig an den umfassenderen Peppol- Rahmen anpassen kann.

Meilenstein
Zeitleiste
Die Abschaffung von OIOUBL beginnt
2028
Übergangszeitraum
2028 – 2029
Peppol BIS 4 (PINT) vollständig implementiert
2029

Während der Übergangszeit wird OIOUBL 2.1 ohne größere Änderungen weiterhin verwendet.

Die Umstellung auf Peppol BIS bringt Dänemark in Einklang mit internationalen Standards und unterstützt die grenzüberschreitende Interoperabilität.

Umfang der neuen Peppol- Strategie

Die neue Dokumentenstrategie konzentriert sich zunächst ausschließlich auf Rechnungsdokumente.

  • Rechnung (beinhaltet)
  • Gutschrift (beinhaltet)
  • Weitere Peppol- Dokumente (später eingeführt)

Konsultation zur neuen Dokumentstrategie

Die vorgeschlagene Dokumentenstrategie wurde zur Konsultation eingereicht. Die Konsultationsfrist endet am 15. März 2026.

Die dänische Wirtschaftsbehörde bittet insbesondere um Feedback zu folgenden Punkten:

  • Der Übergang zu Peppol-Formaten
  • Die Infrastruktur zur Unterstützung des neuen Dokumentenrahmens

Die Konsultation ist ein wichtiger Schritt bei der Festlegung des künftigen Rahmens für die elektronische Rechnungsstellung in Dänemark.

Zukünftiger EU-Einfluss – ViDA

Die zukünftige Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Dänemark ist eng mit der EU- Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) verknüpft. Es wird erwartet, dass ViDA die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Transaktionen in der gesamten EU einführen wird. Viele europäische Länder führen im Vorfeld dieser Umstellung nationale Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung ein. In Dänemark wird erwartet, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich um das Jahr 2030 eingeführt werden könnte, was dem Zeitplan der EU entspricht.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in Dänemark

Die elektronische Rechnungsstellung ist für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend. Eine allgemeine B2B-Vorschrift wurde noch nicht eingeführt. Eine verpflichtende B2B-Anforderung wird voraussichtlich um das Jahr 2030 im Zusammenhang mit der ViDA-Initiative der EU eingeführt.

Der Rechnungsaustausch erfolgt über die NemHandel-Infrastruktur.

Dänemark verwendet derzeit das OIOUBL-Format. zwischen 2028 und 2029 schrittweise durch Peppol BIS 4 (PINT) ersetzt.