Elektronische Rechnungsstellung in Belgien

Belgien

28 März 2024

Im Februar 2024 verabschiedete das belgische Parlament den Gesetzentwurf zur Einführung der landesweiten elektronischen Rechnungsstellung. Es ist weiterhin geplant, dass die elektronische Rechnungsstellung im Bereich B2B Anfang 2026 verpflichtend wird.

Mehr dazu können Sie in diesem Blogbeitrag lesen.

01. Februar 2024

Belgien plant, die elektronische Rechnungsstellung für B2B verpflichtend einzuführen. Das Inkrafttreten war ursprünglich für Juli 2024 geplant, wurde aber auf Januar 2026 verschoben. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 alle steuerpflichtigen B2B-Unternehmen in Belgien Rechnungen elektronisch senden und empfangen müssen müssen. Das belgische Finanzministerium hat einen neuen Vorschlag zur Einführung eines verpflichtenden elektronischen Rechnungssystems vorgelegt, der am 29. September 2023 genehmigt wurde. In Belgien wurde das System als Post-Audit-System ausgewählt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Echtzeitberichterstattung eingeführt werden.

Rechnungsformat:

  • In Belgien umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen strukturierte B2B-E-Rechnungen gemäß den europäischen Standards (Norm EN16931) austauschen.
  • Andere Formate wie PDF sind nicht mehr zulässig.

Belgien plant die Verwendung des PEPPOL-Standards, der in Belgien bereits im B2G-E-Invoicing (Business-to-Government) eingesetzt wird.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn alle Parteien einverstanden sind, können sie sich für die Verwendung anderer Standards entscheiden, solange diese der europäischen Norm entsprechen.

Zeitplan für die Umsetzung:

  • Der voraussichtliche Starttermin für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist Januar 2026 für alle betroffenen Steuerzahler in Belgien.
  • Die Umsetzung erfolgt, wie zuvor vorgeschlagen, ohne Phasenteilung.

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