E-Rechnungsstellung in Deutschland: Neueste Änderungen und Ergänzungen

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01 September 2023

In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir berichtet, dass Deutschland plant, die elektronische Rechnungsstellung (auch als E-Rechnungsstellung bezeichnet) zwischen Unternehmen (B2B) Transaktionen verpflichtend zu machen. Darüber hinaus wurde erwähnt, dass die Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnungsstellung in Deutschland am 1. Januar 2025 beginnen wird. Dieser Plan bleibt unverändert; jedoch hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen eine Reihe von Vorschlägen für Änderungen des neuen E-Rechnungsgesetzes und dessen Prozess vorgelegt. Sie können weitere Details über die neuen Vorschläge zur elektronischen Rechnungsstellung und deren Umsetzung in diesem Blogbeitrag finden.

Änderungen zur E-Rechnungsstellung in Deutschland

Keine Zustimmung mehr für B2B-Transaktionen erforderlich

Derzeit ist die Zustimmung des Käufers Voraussetzung für den Versand einer elektronischen Rechnung. Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten, dass Rechnungen, die zwischen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland ausgetauscht werden, elektronisch sein müssen. Folglich benötigen Unternehmen nicht länger die Zustimmung des Käufers, um eine elektronische Rechnung zu versenden.

Neue Definition einer elektronischen Rechnung

Im Rahmen des neuen Gesetzesvorschlags wird eine genaue Beschreibung dessen, was eine elektronische Rechnung ausmacht, eingeführt. Eine elektronische Rechnung wird definiert als eine Rechnung, die nicht nur elektronisch erstellt wird, sondern auch elektronisch übermittelt und empfangen wird. Ein wesentlicher Aspekt dieser Definition ist, dass die Rechnung elektronisch verarbeitbar sein muss, um eine Integration in automatisierte Prozesse und Systeme zu ermöglichen.
Darüber hinaus muss eine E-Rechnung den Standards des Europäischen Komitees für Normung (CEN) entsprechen. Dieser Standard wird als EN 16931 bezeichnet, ein europäischer Standard, der Einheitlichkeit und Systemkompatibilität elektronischer Rechnungen in verschiedenen Ländern gewährleistet. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV.

Termine und Fristen

Wie zuvor erwähnt, beginnt die Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnungsstellung in Deutschland am 1. Januar 2025. Es wird jedoch eine Übergangsfrist geben, die deutschen Unternehmen Zeit gibt, ihre Prozesse an die neuen Regeln und Anforderungen anzupassen.


Papierrechnungen werden bis Ende 2025 akzeptiert. Zusätzlich können elektronische Rechnungen, die den CEN-Standard nicht erfüllen, mit Zustimmung des Käufers ausgestellt werden. Mit den neuen Änderungen bezüglich der Ausstellung elektronischer Rechnungen können Unternehmen E-Rechnungen senden, die dem CEN-Standard entsprechen, ohne die Zustimmung des Käufers einholen zu müssen

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass elektronische Rechnungen bis Ende 2027 dem CEN-Standard entsprechen. Dies gilt jedoch nur, wenn die beiden Unternehmen, die an einer Transaktion beteiligt sind, sich einig sind. In solchen Fällen können sie den elektronischen Datenaustausch (EDI) nutzen, um Rechnungen zu senden, die nicht dem CEN-Standard entsprechen.

Dieser Gesetzesvorschlag enthält keine neuen Details zu Deutschlands Plänen, ein elektronisches Berichterstattungssystem für B2B-Rechnungen einzuführen, aber es wird erwähnt, dass Einzelheiten später bekannt gegeben werden.
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