Elektronische Rechnungsstellung Rumänien
01 Februar 2024
Im Oktober 2023 veröffentlichte das rumänische Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der die obligatorische Ausstellung und Meldung elektronischer Rechnungen vorschreibt. Dies muss über die rumänische CTC-Plattform RO e-Factura erfolgen. Diese Plattform steht seit November 2021 sowohl für die Rechnungsverarbeitung mit B2G (Business-to-Government) als auch zwischen B2B (Business-to-Business) zur Verfügung. Allerdings ist es bisher nur im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen B2G verpflichtend.
Format und Plattform:
- Format: RO_CIUS basierend auf UBL 2.1
- Zentrale Plattform: RO e-Factura
Abdeckung:
- Inländische B2B-Rechnungen
- B2G-Rechnungen (bereits verpflichtend)
Zeitplan:
1. Januar 2024: B2B-E-Reporting wird sowohl für etablierte als auch für nicht etablierte Unternehmen verpflichtend. E-Reporting bedeutet, dass Sie zusammenfassende Informationen zu allen Ihren Rechnungen senden, die endgültige Rechnung jedoch noch an den Endempfänger senden müssen.
1. Juli 2024: Die elektronische B2B-Rechnung über CTC wird für etablierte Unternehmen zur Pflicht, während nicht etablierte Unternehmen weiterhin nur elektronische Berichte erstellen müssen. Alle B2B- und B2G-Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch über das RO e-Factura-Portal austauschen.
Keine Bußgelder für die ersten drei Monate (1. Januar bis 31. März 2024). Nach Ablauf dieser Frist werden Bußgelder verhängt.
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