Elektronische Rechnungsstellung Rumänien

Romania area on the satellite B map in the stereographic projection - raw composition of raster layers with dark glowing outline

01 Februar 2024

Im Oktober 2023 veröffentlichte das rumänische Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der die obligatorische Ausstellung und Meldung elektronischer Rechnungen vorschreibt. Dies muss über die rumänische CTC-Plattform RO e-Factura erfolgen. Diese Plattform steht seit November 2021 sowohl für die Rechnungsverarbeitung mit B2G (Business-to-Government) als auch zwischen B2B (Business-to-Business) zur Verfügung. Allerdings ist es bisher nur im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen B2G verpflichtend.

Format und Plattform:

  • Format: RO_CIUS basierend auf UBL 2.1 
  • Zentrale Plattform: RO e-Factura

Abdeckung: 

  • Inländische B2B-Rechnungen
  • B2G-Rechnungen (bereits verpflichtend) 

Zeitplan:

1. Januar 2024: B2B-E-Reporting wird sowohl für etablierte als auch für nicht etablierte Unternehmen verpflichtend. E-Reporting bedeutet, dass Sie zusammenfassende Informationen zu allen Ihren Rechnungen senden, die endgültige Rechnung jedoch noch an den Endempfänger senden müssen.

1. Juli 2024: Die elektronische B2B-Rechnung über CTC wird für etablierte Unternehmen zur Pflicht, während nicht etablierte Unternehmen weiterhin nur elektronische Berichte erstellen müssen. Alle B2B- und B2G-Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch über das RO e-Factura-Portal austauschen.

Keine Bußgelder für die ersten drei Monate (1. Januar bis 31. März 2024). Nach Ablauf dieser Frist werden Bußgelder verhängt.

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